Rechtliches

Allgemeine Geschäftbedingungen

Restaurant und Hotel

Reservation und Vertragsabschluss

Vertragsgegenstand
Der Vertrag über die Miete von Zimmern, Flächen, sonstigen Lieferungen und Leistungen kommt mit der
schriftlichen Bestätigung durch das Restaurant Landhaus und mit der Unterschrift / Bestätigung des Gastes /
des Veranstalters bzw. bei online-Buchungen mit der Buchungsbestätigung / Email-Bestätigung zustande.

Preise
Die Preise verstehen sich in CHF und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Eine Erhöhung der
Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Auftraggebers. Preisangaben in Euro sind
Richtwerte und werden zum jeweiligen Tageskurs verrechnet. Alle publizierten Preise können jederzeit
angepasst werden. Gültigkeit haben diejenigen Preise, die vom Restaurant Landhaus bestätigt werden.
Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind jeweils direkt im Restaurant zu begleichen. Je nach Grösse und Art der Reservation
verlangt das Restaurant eine Vorauszahlung oder eine Absicherung mittels Kreditkarte.

Annullationen
Annullationsbedingungen Hotel
Es gelten die bestätigten Annullationsbedingungen. Im Normalfall akzeptieren wir Annullationen oder
Änderungen bis 3 Tage vor Anreise ohne Kostenfolge. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden
zurückerstattet.
Annullationen oder Änderungen die später erfolgen, sowie Nichterscheinen (No Show), frühzeitige Abreise
oder spätere Ankunft werden mit 100% des Gesamtpreises berechnet.
Für Langzeit Gäste gelten gesonderte Annullationsbedingungen gemäss Bestätigung.
Annullationsbedingungen Restaurant
Annullationen von Tischreservationen bis 24 Stunden vorher akzeptieren wir ohne Kostenfolge. Für spätere
Annullationen oder Nichterscheinen berechnen wir CHF 30.00 pro Person.
Verbindliche Vertragsbestandteile

Haftung
Restaurant Landhaus
Das Restaurant Landhaus haftet bei absichtlicher oder grobfahrlässiger vertraglicher oder
ausservertraglicher Schädigung. Der Verschuldensnachweis liegt beim Gast/Veranstalter. Jede weitere
Haftung (leichte, mittlere Fahrlässigkeit, Kausalhaftung) wird wegbedungen.

Gast, Veranstalter
Für Schäden oder Verlust an Einrichtungen oder Inventar, die während eines Aufenthaltes oder während
einer Veranstaltung entstanden sind, haftet der Gast bzw. der Veranstalter, ohne dass es eines Nachweises
des Verschuldens durch das Restaurant bedarf. Das Restaurant Landhaus lehnt jede Haftung für Diebstahl
und Beschädigung des durch Dritte eingebrachten Materials ab. Die Versicherung für eingebrachte
Materialien obliegt in jedem Falle dem Gast/Veranstalter.

Benützung der Hotelzimmer und Aussenbereich (Spielplatz)
Das Hotelzimmer und der Aussenbereich sind durch den Gast mit grösster Sorgfalt zu benützen und zu
behandeln. Es darf nur durch die Anzahl Personen (einschliesslich Kinder) benützt bzw. belegt werden,
welche im Vertrag angegeben ist. Dem Gast ist es nicht gestattet, beim Restaurant gemietete Hotelzimmer
Dritten zum Gebrauch zu überlassen. Die Benutzung des Aussenbereiches inklusive dem Spielplatz erfolgt
auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.

Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind integrierender Bestandteil unserer definitiven
Bestätigung. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist Münchwilen, schweizerisches Recht. Die
AGB regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Gast/Veranstalter und dem Restaurant Landhaus.
Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden müssen schriftlich festgelegt werden

Catering

Lieferbedingungen Catering

Bestätigung:
Mit der Annahme der Offerte gilt der Auftrag als bestätigt.
Ab einem Auftragsvolumen von CHF 500.00 ist ein Drittel des Gesamtpreises im Voraus zahlbar.
Bei Annullierung innerhalb von 20 Tagen vor dem Auftragsdatum müssen wir einen Drittel des
Gesamtpreises als Unkostenbeitrag verrechnen. Bei Annullierung innerhalb von 10 Tagen
müssen wir Ihnen die Hälfte des Gesamtpreises als Unkostenbeitrag verrechnen.
Wir benötigen die Anzahl Personen bis 1 Woche vor dem Anlass.
Die bis 5 Arbeitstage im Voraus angegebene Personenanzahl ist für uns verbindlich
und die vereinbarte Leistung wird in Rechnung gestellt.

Lieferbedingungen:
Für Auf-/Abbau, Aufdecken, Dekorieren, Servieren, Aufräumen etc. verrechnen wir pro Person
CHF 48.00 Std. (bzw. CHF 55.00 ohne Getränke). Die Verrechnung des Personals erfolgt bei
Abfahrt von unserem Catering Standort und endet bei der Rückkehr an den Standort.
Gerne können Sie Ihre Bestellung bei uns abholen.
Für Lieferungen in Wängi
Ihre Bestellung wird für CHF 20.00 vor die Haustüre geliefert.
Für den Rücktransport bzw. die Abholung des Geschirrs in Wängi
verrechnen wir pauschal CHF 20.00.
Anfallende Aufbau- und Abräumarbeiten bei nur Lieferung verrechnen wir pro Person mit CHF
45.00 pro Std. Diese Dienstleistung können wir jedoch nicht jederzeit anbieten. Das Abladen ist
bis an Ihre Haustüre. Für hinein- oder herauftragen, und/oder eindecken und aufbauen des
Buffets werden wir die benötigte Zeit in Rechnung stellen.
Lieferungen und Rücktransport ausserhalb Wängi

bis ca. 15 km – CHF 35.00
bis ca. 30 km – CHF 55.00
bis ca. 50 km – CHF 80.00

Haftung:
Die Ware reist auf Gefahr und Risiko der Auftraggeber. Für allfällige Schäden wie
Unfall, Verspätung aufgrund Verkehr etc. wird nicht gehaftet.
Die Auftragnehmerin Restaurant Landhaus haftet für eine einwandfreie Produktion der gelieferten
Mahlzeiten. Für Nachteile oder Schäden irgendwelcher Art, entstanden bzw. verursacht nach der
Übergabe der Mahlzeiten an den Auftraggeber, lehnt die Auftragnehmerin für sich und ihre
Mitarbeitenden und Beauftragten jede Haftung ab.
Beanstandungen:
Beanstandungen sind unmittelbar mündlich vorzubringen und innerhalb zwei Tagen schriftlich zu
bestätigen.
Fehlendes Geschirr oder Bruch:
Fehlendes Material und/oder Bruch werden – unabhängig vom Verursacher – dem Auftraggeber
in Rechnung gestellt. (Ausgenommen Bruch durch Personal oder Transport vom Restaurant Landhaus)

Zahlung:
Wir liefern gegen Rechnung, zahlbar innert 10 Tagen, rein netto.
Alle Preise verstehen sich in CHF exkl. MwSt.